Garantiebedingungen

KIND BETRIEBSEINRICHTUNGEN GMBH (STAND: 01.11.2020)

Der Endabnehmer dieses Produktes hat bei einem Kauf dieses Produktes von einem Unternehmer (Händler) in der Europäischen Union im Rahmen der Vorschriften über den Kauf von Investitionsgütern gesetzliche Rechte, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Diese Garantie räumt dem Endabnehmer also zusätzliche Rechte ein. Dies vorausgeschickt, leisten wir als Hersteller, die KIND Betriebseinrichtungen GmbH, gegenüber dem Endabnehmer Garantie für das vom Endabnehmer erworbene Produkt zu den folgenden Bedingungen.

Garantiebedingungen KIND Betriebseinrichtungen GmbH (Stand: 01.11.2020)

Der Endabnehmer dieses Produktes hat bei einem Kauf dieses Produktes von einem Unternehmer (Händler) in der Europäischen Union im Rahmen der Vorschriften über den Kauf von Investitionsgütern gesetzliche Rechte, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Diese Garantie räumt dem Endabnehmer also zusätzliche Rechte ein. Dies vorausgeschickt, leisten wir als Hersteller, die KIND Betriebseinrichtungen GmbH, gegenüber dem Endabnehmer Garantie für das vom Endabnehmer erworbene Produkt zu den folgenden Bedingungen.

§ 1 Gegenstand der Garantie

Unsere Garantiebedingungen gelten für alle innerhalb der Europäischen Union von einem Unternehmer (Händler) rechtmäßig unter der Marke KIND Betriebseinrichtungen verkauften Produkte. Die Garantiebedingung gilt nur gegenüber dem ersten Endabnehmer und ist nicht übertragbar.

§ 2 Garantiezeit und Beweislast

Für alle KBEProdukte beträgt die Garantiezeit 5 Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit der Auslieferung ab Werk (Herstelldatum) und setzt einen sachgemäßen Gebrauch (§ 5) voraus. Es obliegt dem aus dieser Garantie Berechtigten zu belegen und ggf. im Streitfall zu beweisen, dass der Mangel auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruht und innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist. Bei Gewähr- und Garantieleistungen benötigen wir zudem unsere Auftragsnummer.

§ 3 Garantieleistungen

Mängel des Produktes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels unentgeltlich wie folgt beseitigen:

  1. Für die Wiederherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit, die nach unserer Wahl durch Reparatur oder Lieferung von Ersatzteilen / -produkten (ggf. auch von Nachfolgeprodukten, falls wir Ersatzlieferung wählen) geschieht, übernehmen wir
    a. während der Garantiezeit die Lieferung sämtlicher Ersatzteile (Ausnahme siehe § 4) ohne Berechnung
    b. Fracht-, Fahrt- sowie Lohnkosten bis zu 2 Jahren nach Lieferung. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung behält sich KBE vor, Fracht-, Fahrt- sowie Lohnkosten zu berechnen.
    Über diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt. Gesetzliche Mängel- und Produkthaftungsansprüche unseres Erstkäufers und des Endkunden werden durch diese Garantiebedingungen nicht eingeschränkt.
  2. Kalkulationsbasis für vom Garantieberechtigten nach dem vorstehenden Absatz zu tragenden Fahrt– und Lohnkosten sind die folgenden Pauschalkosten. Diese Kalkulationsbasis gilt auch für Leistungen, die wir außerhalb der von uns nach diesen Bedingungen geschuldeten Garantieleistungen erbringen.
    a. Arbeitszeit 49,00 EUR / h
    b. Fahrtkosten 0,75 EUR / km
    Diese Preise sind Nettopreise und beziehen sich auf Leistungen innerhalb Deutschlands (Festland). Liegt der Leistungsort außerhalb Deutschlands, so werden hierfür gesonderte Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Gerne erstellen wir Ihnen jeweils ein separates Angebot.

§ 4 Garantieeinschränkungen

Durch erbrachte Garantieleistungen (§ 3) wird die Garantiezeit (§ 2) nicht erneuert, verlängert oder unterbrochen. Eventuelle weitergehende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Für Ersatzteile gilt unsere Garantie nicht.

§ 5 Garantieausschlüsse

Von unserer Garantie sind ausgeschlossen:

  1. Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Einsatz, durch unsachgemäße Behandlung oder durch Nichtbeachten der Bedienungsanleitung.
  2. Schäden aufgrund extremer klimatischer Bedingungen oder unüblichen Betriebsbedingungen (z. B. starker Staub, hohe Feuchtigkeit / Korrosion, Nichteinhalten von Belastungsangaben bei gleichmäßig verteilter Last).
  3. Schäden aufgrund unsachgemäßer Eingriffe (wie z.B. der unsachgemäßen Auswechselung von Schlössern oder Türschließungsmechanismen) oder Wartung (z.B. Schmierung von Auszugsschienen) oder der Nichtbefolgung der von uns mit dem Produkt gelieferten oder auf unserer Homepage zum Download bereit gestellten Bedienungsanleitungen.
  4. Ausgenommen von unserer Garantie sind Verschleißteile, wie z.B. (Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
    - Schließanlagen
    - Auszugsschienen
    - Rollenführungen
    - Das natürliche Verblassen lackierter Oberflächen
    - Das Verwinden von Holzplatten

Ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche bleiben von diesen Ausschlüssen unberührt.

§ 6 Garantiefall und Mitteilungsfrist

Die Garantie kann nur unter Vorlage der Kaufunterlagen, wie z.B. die Auftragsbestätigung oder die Rechnung, geltend gemacht werden. Der Endkunde hat die Anzeige des Garantiefalls unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von vier Wochen, nach Entdeckung des Mangels zu erheben. Zur Geltendmachung der Garantie kontaktieren Sie uns bitte schriftlich per Post oder per Mail an vertrieb@kind-be.de. Wir prüfen sodann, ob ein Garantiefall vorliegt und nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

§ 7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UNKaufrechts (CISG).
  2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hillesheim (Sitz der Verkäuferin) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der Provider ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Zusätzlich verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die zum Download auf unserer Homepage bereit gestellt sind. Bei Widersprüchen gehen diese Garantiebedingungen unseren AGB vor.

Diese Garantiebedingungen im PDF-Format:

Garantiebedingungen KBE 2020.pdf (52,6 KiB)